Generalsanierung der Stadthalle und des Freizeitbades

Bei den letzten Haushaltsberatungen haben wir beantragt, dass sowohl für die Stadthalle, als auch für das Freizeitbad zunächst ein Sanierungskonzept erstellt wird. In den Haushalt werden nur die hierfür erforderlichen Mittel eingestellt. Gelder für Maßnahmen, wie z. B. die Brandmängelbe-seitigung, die unmittelbar für den fort- laufenden Betrieb erforderlich sind, bleiben eingeplant. Darüber hinausgehende Mittel, wie die Erneuerung des Bühnenvorhangs oder der Umbau der Sauna, werden erst nach einem Beschluss der gesamten Sanierung durch den Gemeinderat haushaltstechnisch vorgesehen.

 Die Stadt erstellt auch bei anderen umfassenderen Maßnahmen erst ein Gesamtkonzept, bevor Einzelmaßnahmen beschlossen werden. Zunächst muss Klarheit über die Gesamtkosten bestehen, bevor Gelder für Einzelmaßnahmen ausgegeben werden. Wenn und soweit der Gemeinderat ein Sanierungskonzept für die Stadthalle und das Freizeitbad beschließt, können in den Jahren 2015 ff. Maßnahmen priorisiert und nach Haushaltslage sukzessive durchgeführt werden.

 So tragen wir zum spar- und sorgsamen Umgang von Steuergeldern bei.

 Peter Ott

 

 

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