Der Gemeinderat der Stadt hat vor der Sommerpause die Kriterien für den Verkauf von städtischen Grundstücken für Einfamilien-, Reihen- und Kettenhäuser sowie Doppelhaushälften in den Baugebieten Korntal-West und Südliche Werre festgelegt.
Die Hälfte der städtischen Bauplätze werden höchstbietend veräußert. Dies dient der Finanzierung verschiedener Bauvorhaben der Stadt; nicht zuletzt der geplanten Multifunktionshalle in Münchingen.
Die andere Hälfte der Bauplätze wird zu Festpreisen von 1.150 €/qm bzw. 1.350 €/qm im Baugebiet Korntal-West und von 850 €/qm im Baugebiet Südliche Werre angeboten. Die Festpreise liegen ca. 15 % über den durch den Gutachterausschuss ermittelten Verkehrswerten. Der Stadt ist es grundsätzlich untersagt städtisches Vermögen unter Wert abzugeben. Gleichwohl geht es darum, wenigstens einen Teil der Bauplätze bevorzugt nach sozialen Kriterien abzugeben. Hierzu hat der Gemeinderat ein Punktesystem beschlossen.
Nach dem Vorschlag der Verwaltung (Kontingent B) sollte ein Teil der Bauplätze, die für einen Festpreis abgegeben werden, an Bewerber gehen, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt haben, die ehrenamtlich tätig sind, die Kinder haben (wobei max. 2 Kinder zählen), die einen behinderten bzw. betreuungsbedürftigen Angehörigen versorgen und die über kein Wohneigentum in Korntal-Münchingen verfügen. Der andere Teil (Kontingent C) sollte zum Festpreis an Bewerber gehen, die ihren Arbeitsplatz in der Stadt haben, bei denen sich die Pendeldistanz eines Haushaltsmitglieds um mind. 5 km verringert, die Kinder haben (wobei max. 2 Kinder zählen), die einen behinderten bzw. betreuungsbedürftigen Angehörigen versorgen und die kein Wohneigentum in Korntal-Münchingen besitzen.
Der FDP-Fraktion ging es immer darum, jungen Familien die Möglichkeit zu eröffnen, sich den Traum von der eigenen Immobilie in unserer Stadt zu erfüllen. Deshalb haben wir beantragt, dass nicht nur für 2, sondern für 3 Kinder Punkte vergeben werden. Denn gerade für kinderreiche Familien ist es schwierig, ausreichend Wohnraum zu finden. Diesem familienfreundlichen Antrag hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.
Zudem fanden wir es ungerecht, wenn Bewerber, die bspw. in Hemmingen eine Wohnung besitzen, besser gestellt werden als Bewerber, die in unserer Stadt schon eine Wohnung ihr Eigen nennen. Da dies jedoch seitens der Stadtverwaltung nicht nachprüfbar ist, haben wir beantragt, dieses Kriterium ganz fallen zu lassen. Auch das hat der Gemeinderat erfreulicherweise mehrheitlich beschlossen.
Das Kriterium Verkürzung der Pendeldistanz war für uns als ökologischer Punkt zu ungenau. Bei einem berufstätigen Paar mag sich bspw. für den Mann eine Verkürzung der Pendeldistanz ergeben, wenn die Frau dafür aber weiter pendeln muss, ist es nicht einleuchtend, dies zu belohnen. Deshalb wollten wir, dass die Summe der zu pendelnden Kilometer aller erwachsenen Haushaltsmitglieder entscheidet. Im Ergebnis wurde das Kriterium ganz fallen gelassen.
Schließlich waren wir gegen die Berücksichtigung von Einkommens- und/oder Vermögensgrenzen bei den Bewerbern. Denn weshalb soll eine Familie mit drei Kindern ausgeschlossen werden, bei der ein Elternteil viel verdient und ein Ehrenamt ausübt, weil es besonders leistungsstark ist? Abgesehen davon, dass sich ein Geringverdiener ohnehin kein Einfamilienhaus leisten kann. Und bei Vermögensgrenzen stellt sich die Frage, kommt es nur auf das eigene Vermögen an oder auf das der Großfamilie? Denn schließlich mag eine junge Familie, die sich bewirbt, eine Finanzspritze von den Eltern oder Großeltern erhalten, währen eine andere fleißig gespart hat. Da Angaben hierzu kaum nachprüfbar sind, hat auch die Stadtverwaltung vorgeschlagen, solche Grenzen nicht zu berücksichtigen. Wir begrüßen es, dass der Gemeinderat dem mehrheitlich gefolgt ist.