FDP kann wieder im Gemeinderat eigenständig ganzjährig Anträge stellen!

Die Gemeinderatssitzung am 7.12. war für die Einzelkämpfer im Gemeinderat Hemmingen eine erfreuliche: der Gruppenantrag zur Zulassung von Anträgen auch einzelner Gemeinderäte bis zum Ende der Legislaturperiode wurde von fast allen Fraktionen genehmigt.

Ich danke an dieser Stelle, auch im Namen der anderen Antragsteller, Markus Walker und Jörg Haspel, für die Unterstützung des Antrags durch die CDU und die Freien Wähler im Gemeinderat. 

Anmerken muss ich an dieser Stelle aber leider auch, dass mich die ablehnende Haltung der SPD sehr irritiert hat.

Vor 52 Jahren sagte der große Politiker Willy Brandt, man solle „Mehr Demokratie wagen.“ Erstaunlich, dass die SPD im Gemeinderat mit diesen Worten wenig anfangen kann.

Was kann denn schiefgehen, wenn ein gewähltes Mitglied des Gemeinderats allein einen Gegenstand auf die Tagesordnung stellen möchte?

„Es könnte ja ausgenutzt werden“, sagt eine SPD-Gemeinderätin. 

Was sollte denn ausgenutzt werden? Hat sich bisher je etwas ereignet, das einem Recht auf Einzelanträge im Wege stehen könnte? Antwort: Nein, aber das könnte ja noch kommen. – 

Wo bleibt der Mut der Demokraten, sich auch mit Themen auseinanderzusetzen, die von einzelnen Gemeinderäten vorgebracht werden? Wo bleibt die immer wieder angemahnte "Kooperationsbereitschaft"? Klar: Hier war sie gefragt - wurde aber nicht gelebt. Vertrauensförderung in der Gemeinde? SPD: Hier nicht.

 Fazit: Auf jeden Fall ist die Arbeit im Gemeinderat für Einzelkämpfer (in und außerhalb von Fraktionen) sehr erleichtert und dafür danke ich allen, die dies möglich gemacht haben.

 

Für alle Interessierten nachfolgend der Antrag im Wortlaut:

„Die oben genannten (Barbara von Rotberg, Markus Walker, Jörg Haspel) beantragen ein Moratorium des §13 Absatz 2 der Geschäftsordnung bis zum Ende der Legislaturperiode dahingehend, dass Anträge im Gemeinderat auch von Einzelgemeinderäten, welche keiner Fraktion angehören, eingereicht werden können und die Mindestanzahl der Antragsteller von 3 Personen je Antrag für diesen Zeitraum ausgesetzt wird.

Begründung: 

Die seit 2020 erstmalig praktizierte Umsetzung des §13 Absatz 2 erschwert Einzelgemeinderäten die Arbeit für das Gremium Gemeinderat erheblich, da für jeden Antrag mindestens 2 Mitantragsteller aus anderen Gruppierungen gefunden werden müssen. Diese Suche nach Unterstützung und auch der Verlust der Originalität bei Anträgen belastet die Arbeit von Einzelgemeinderäten sehr. Aus diesem Grund bitten wir, diesen Absatz erst einmal bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode dieses Gemeinderates auszusetzen.“

 

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