Die Verwaltung hat aufgrund eines Antrags der FDP-Fraktion über die Bautätigkeiten im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung und und im Beobachtungsbereich der Gartenstadt Korntal berichtet. Seit In-Kraft-Treten des besonderen Schutzes wurden 43 baurecht-liche Verfahren durchgeführt. Abgelehnt wurde kein Bauvorhaben.
Dabei wurde u. a. der Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern und eines Carports anstelle eines alten Einfamilienhauses in der Martin-Luther-Straße 12 + 14 im Beobachtungsbereich genehmigt. Von dem schönen Garten ist nicht mehr als ein Randstreifen übrig geblieben. In der Neuhaldenstraße 53 – 55 wurde trotz Erhaltungssatzung anstelle eines alten Einfamilienhauses der Neubau von zwei Doppelhaushälften mit 4 Garagen genehmigt. Von dem schönen Garten wird auch nur ein trauriger Rest übrig bleiben.
Diese Beispiele zeigen überdeutlich, dass die Verwaltung den Schutz der Gartenstadt nicht mit dem notwendigen Nachdruck verfolgt. Wie können sonst derartige Bauvorhaben genehmigt werden?
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Peter Ott