Erhalt der Gartenstadt Korntal

Zum Erhalt des Gartenstadtcharakters im Stadtteil Korntal hat der Gemeinderat am 27.04.2010 eine Erhaltungssatzung beschlossen. Danach bedürfen Bautätigkeiten innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung einer gesonderten Genehmigung der Stadt.

Darüber hinaus wurde ein als Beobachtungs-bereich gekennzeichnetes Gebiet definiert. In diesem Gebiet hat sich die Stadt vorbehalten, tätig zu werden, insb. die Erhaltungssatzung auszudehnen, wenn sich Fehlentwicklungen ergeben.

Gemäß unserem Antrag bei den Haushalts-beratungen am 20.02.2014 fertigt die Verwaltung einen Bericht über die Bautätigkeiten im Bereich der Gartenstadt. Von Interesse sind sowohl die genehmigten Bauvorhaben, als auch die abgelehnten Fälle. Der Bericht sollte neben dem eigentlichen Geltungsbereich der Satzung auch den Bereich, der unter gesonderter Beobachtung steht, umfassen.

Zum Erhalt der Gartenstadt Korntal bedarf es einer laufenden Kontrolle.

Peter Ott

 

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